Angelerlaubnisse für den Hürkamp. und dem Quälingsteich


Ab dem 01.01.2020 ist das Angeln am Hürkampteich und am Quälingsteich bis auf Widerruf erlaubt. Bitte achtet darauf das ihr gewährleisten könnt das die Fische waidgerecht und schonend gelandet werden! Wenn durch den niedrigen Wasserstand die Fische über Land gezogen werden müssten wäre dies NICHT waidgerecht! Die Angelerlaubnis ist nur unter waidgerechten Umständen gültig.

Bei Gesprächen zwischen der Teichgemeinschaft und der Stadt hat man sich darauf verständigt das dieses Angelerlaubnis jährlich geprüft und beurteilt werden muss.